Auf Grund eines Hinweises zu einem First Responder Einsatz müssen wir nochmals daran erinnern, dass bei einem First Responder Einsatz das Strassenverkehrsgesetz von den First Respondern einzuhalten ist.
First Responder auf einem Einsatz haben KEINE SONDERRECHTE sondern gelten als normale Verkehrsteilnehmer.
Zuwiderhandlungen werden von der Polizei ohne Rücksicht auf einen First Responder Einsatz geahndet.
Ausgenommen sind Organisationen (Polizei, Feuerwehr, GWK etc.) welche über die notwendigen Sondereinrichtungen verfügen.
Das FR Team