AGB First Responder Basel-Stadt
BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE
ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
Indem Sie die allgemeinen Bedingungen der App «Momentum Basel» akzeptieren, verpflichten Sie sich, die «First-Responder-Charta» streng zu befolgen.
«First Responder-Charta» des Kantons Basel-Stadt
Einführung:
Bei einem Herzstillstand sinken die Überlebenschancen um rund 10 % pro Minute, wenn keine Massnahmen zur Wiederbelebung geleistet werden, bis die professionellen Rettungskräfte vor Ort sind. Ziel des «First Responder»-Netzwerks des Kantons Basel-Stadt ist es, die ersten Glieder der Rettungskette, also die grundlegenden Wiederbelebungsmassnahmen und die halb-automatische Defibrillation vor Eintreffen der Ambulanz zu stärken. Das Netzwerk, das primär bei Herzstillständen zum Einsatz kommt, orientiert sich am Grundsatz der raschen Rettung vor Ort. «First Responder» ersetzen auf keinen Fall die präklinischen Rettungsdienste (Ambulanz,
REGA, etc.).
Die Charta:
- Volljährige Personen, die über eine vom SRC anerkannte, gültige BLS-AED-Ausbildung
verfügen, eine offizielle Informationsveranstaltung besucht, und die schriftliche Geheimhaltungserklärung unterzeichnet haben, können sich über die App «1st Responder Kanton Basel» (Momentum) als First Responder anmelden. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn sie von der Sanität Basel validiert und freigegeben wird.
- Die «First Responder» verpflichten sich, allen Personen in Not ungeachtet ihres Geschlechts oder Alters, ihrer Religion oder ihrer sozialen oder kulturellen Zugehörigkeit Hilfe zu leisten.
- «First Responder» sind auf freiwilliger Basis tätig. Sie können kein Entgelt verlangen.
- «First Responder» unterliegen der Schweigepflicht. Sie müssen sich in Bezug auf alles, was sie bei ihren Einsätzen erfahren, diskret verhalten.
- Die «First Responder» werden über die App «1st Responder Kanton Basel» benachrichtigt, wenn die SanitätsNotrufZentrale beider Basel (SNZbB) 144 von einem möglichen Herzstillstand erfährt. Die «First Responder» können festlegen, in welchem geografischen Umkreis sie alarmiert werden möchten. Bei einem Notfall in der ausgewählten Zone erhalten die «First Responder» eine Nachricht mit dem ungefähren Standort des Opfers und der geschätzten Dauer bis zum Eintreffen der Ambulanz. Ist es einem «First Responder» möglich, vor den Rettungskräften vor Ort zu sein, kann er oder sie sich über die App als verfügbar melden. Mittels Standardparametern (geografische Lage, Höchstanzahl angenommener «First Responder» pro Kategorie) akzeptiert die App den Antrag oder lehnt ihn ab. Wird der «First Responder» akzeptiert, erhält er oder sie zusätzliche Informationen (genaue Adresse usw.).
- Die «First Responder» sind damit einverstanden, dass ihr Standort von der App geortet wird, wenn sie sich für einen Einsatz als verfügbar melden.
Die Standortbestimmung wird nur aktiviert, wenn sie sich als verfügbar gemeldet haben und ist während der übrigen Zeit inaktiv. - «First Responder» begeben sich mit eigenen Mitteln an den Einsatzort. Auch bei einem Notfall haben First Responder die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen. Die SNZbB oder die Sanität Basel können keinesfalls für Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung oder für Unfälle haftbar gemacht werden. «First Responder» sind voll und ganz für ihre Fahrt verantwortlich.
- «First Responder» leisten im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten Hilfe.
- «First Responder» sind im Allgemeinen keine Gesundheitsfachpersonen, von ihnen werden die Kenntnisse eines Laien-BLS-AED-Retters erwartet,
d. h. die Basismassnahmen zur Wiederbelebung bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. - «First Responder» besitzen keinerlei medizinische Autonomie. Sie können Arzneimittel weder verschreiben noch verabreichen.
- Nach Eintreffen des Rettungsdienstes richten sich «First Responder» nach den Vorgaben der professionellen Rettungskräfte.
- «First Responder» können jederzeit psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt ihre seelische Notlage hängt mit einem «First Responder» Einsatz zusammen. Bei Bedarf können sich «First Responder» an die SNZbB wenden Tel +41 61 268 11 44.
- Bei Einsätzen können «First Responder» zur Erkennung die Weste tragen, die von der Sanität Basel zur Verfügung gestellt wird.
- «First Responder» sind selbst dafür verantwortlich, sich über geltende Wiederbelebungsrichtlinien und die Entwicklung des Basler Netzwerks auf dem Laufenden zu halten. Zu diesem Zweck können «First Responder» die News auf der App oder auf der Website www.gesundheit.bs.ch/leben-retten konsultieren. Auf der Website können Sie zudem Aktuelles über das Projekt erfahren und sich für Informationsveranstaltungen anmelden, welche die Sanität Basel bei Bedarf organisiert.
- «First Responder» können jederzeit aus dem Netzwerk austreten. Dazu können sie sich direkt über die App abmelden.
- Der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung der «First Responder».
Der Kanton Basel-Stadt haftet für keine Einsätze der First Responder. - Die Sanität Basel behält sich das Recht vor, «First Responder» ohne Angabe von Gründen aus dem Netzwerk auszuschliessen.
- Halten sich «First Responder» nicht an die oben aufgeführten Bestimmungen oder verhalten sie sich unangemessen oder strafbar, behält sich die Sanität Basel ausserdem das Recht vor, diese bei der zuständigen Behörde zu melden.
- Diese Charta kann jederzeit von der Sanität Basel geändert und / oder ergänzt werden. Im Falle von Änderungen an diesem Dokument werden die «First Responder» über die App benachrichtigt. Die Änderungen treten drei Tage nach Benachrichtigung in Kraft.
- Diese Charta wurde von der Sanität Basel am 01. Juli 2018 verfasst.
End-User License Agreement (EULA) of Rettung Basel-Stadt
Geheimhaltungsvereinbarung